Seit über zwölf Jahren gilt die Verpflichtung, bei drohendem Stau eine Rettungsgasse zu bilden, um Einsatzfahrzeugen möglichst ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen. Ganz unabhängig davon, ob der Stau durch einen Unfall oder ein anderes Ereignis zustande kommt, müssen Autofahrer*innen eine Rettungsgasse immer dann bilden, wenn sich ein Stau im Entstehen ist – nicht erst dann, wenn sich ein Einsatzfahrzeug nähert! So können Blaulichtorganisationen bei der Fahrt zu ihrem Einsatzort wichtige Zeit sparen, die unter Umständen über Leben und Tod entscheiden kann. Wer sich nicht in die Rettungsgasse einordnet oder diese sogar befährt, riskiert also das Leben von Mitmenschen.
- Auf einer zweispurigen Fahrbahn mit Pannenstreifen weichen die Fahrer der 1. Spur nach rechts auf den Pannenstreifen und die Fahrer der 2. Spur weichen so weit als möglich nach links aus.
- Auf einer zweispurigen Fahrbahn ohne Pannenstreifen weichen die Fahrer der 1. Spur nach rechts, bis zum Ende der befestigten und befahrbaren Straße, aus und die Fahrer der 2. Spur weichen nach links aus.
- Auf einer dreispurigen Fahrbahn mit Pannenstreifen weichen die Fahrer der 1. Spur auf den Pannenstreifen und die Fahrer der 2. Spur rücken nach rechts auf die 1. Spur nach. Die Fahrer der 3. Spur fahren nach links, so dass zwischen der 2. und 3. Spur die „Rettungsgasse" entsteht.
- Auf einer dreispurigen Fahrbahn ohne Pannenstreifen weichen die Fahrer der 1. und 2. Spur parallel nach rechts, bis zum Ende der befestigten und befahrbaren Straßen, aus und die Fahrer der 3. Spur nach links, so dass zwischen 2. und 3. Spur die „Rettungsgasse" entsteht.
- Auf einer vierspurigen Fahrbahn mit Pannenstreifen weichen die Fahrer der 1. Spur auf den Pannenstreifen aus, die Fahrer der 2. und 3. Spur rücken parallel nach rechts nach, und die Fahrer der 4. Fahrspur weichen mit Ihren Fahrzeugen nach links aus.
- Auf einer vierspurigen Fahrbahn ohne Pannenstreifen weichen die Fahrer der 1., 2. und 3. Spur parallel nach rechts, bis zum Ende der befestigten und befahrbaren Straßen, aus und die Fahrer der 4. Spur nach links, so dass zwischen 3. und 4. Spur die „Rettungsgasse" entsteht.
Wie aber funktioniert die Rettugnsgasse richtig?
Wenn sich die Autobahn teilt, ist bei der Bildung der Rettungsgasse darauf zu achten, dass ein Einsatzfahrzeug ungehinderte Fahrt in jede Richtung hat.
Für die Missachtung der Rettungsgasse werden Strafen von bis zu 2.180 Euro fällig! Es ist übrigens auch strafbar, einem Blaulichtfahrzeug nachzufahren, das die Rettungsgasse befährt.
ACHTUNG ? in anderen Ländern gelten andere Bestimmungen zur Rettungsgasse! Weitere Informationen zur Rettungsgasse finden Sie unter anderem auf www.asfinag.at und den Homepages der Autofahrerclubs.
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