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25. Juli 2016

Sicherheitstipp: Sicherer Umgang mit Erdgas

Erdgas ist ein brennbares natürlich entstandenes Gas, welches im Laufe von Jahrmillionen durch einen Fäulnisprozess von Organismen ohne Sauerstoff entstanden ist. Erdgas ist leichter als Luft und nicht giftig.
Hauptsächlich dient Erdgas der Beheizung von Wohn- und Gewerberäumen, als Wärmelieferant für thermische Prozesse in Gewerbe und Industrie, zur elektrischen Stromerzeugung und als Treibstoff für Schiffe und Kraftfahrzeuge. Das Risiko eines Unfalls mit Erdgas ist geringer als mit Strom, dennoch sollte man wissen, was bei einem Gasaustritt zu tun ist.


1. Unfälle vorbeugen
Damit es zu einem Erdgasunfall erst gar nicht kommt, sollten alle Gasgeräte gemäß Herstellervorgaben einmal im Jahr gewartet werden. Zudem ist die gesamte Gasanlage in Abständen von längstens zwölf Jahren durch eine Fachfirma wiederkehrend zu überprüfen (Sicherheitsüberprüfung gemäß Bgld. Gassicherheitsgesetz). Vor Grabungsarbeiten im öffentlichen Gut (Straße, Gehsteig, etc.) und im Privatgrund ist das Einvernehmen mit dem Gasnetzbetreiber Netz Burgenland Erdgas GmbH herzustellen, um die Lage von verlegten Gasleitungen feststellen zu können.

2. Verhaltensmaßnahmen beim Austritt von Erdgas
Sollte es dennoch zu einem Austritt von Erdgas kommen, erkennt man das Erdgas an seinem typisch unangenehmen Geruch. Abhängig von der Austrittsstelle sind folgende Maßnahmen zu treffen:

Im Gebäude:
  • Alle möglichen Zündquellen löschen, z.B. Kerzen.
  • Funken und Flammenbildung vermeiden.
  • Keine elektrischen Schalter und Geräte betätigen.
  • Fenster und Türen öffnen.
  • GAS-Haupthahn schließen, damit man die Gaszufuhr unterbricht. Meistens befindet sich der Haupthahn im Mauerkasten an der Außenwand des Gebäudes oder unmittelbar nach der Gas-Hauseinführung im Gebäude.
  • Alle Personen aus dem Gebäude schaffen, aber nur an Türen klopfen, nicht klingeln
  • Das Gebäude verlassen.
  • Außerhalb des Gebäudes unverzüglich den Störfalldienst (Notruf 128) anrufen.

Im Freien:
  • Alle möglichen Zündquellen löschen, z.B. offenes Feuer.
  • Gebrechensstelle absichern, z.B. Fernhalten von Personen.
  • Abstellen von Verbrennungsmotoren, z.B. Grabgeräte oder Kraftfahrzeuge.
  • Unverzüglich den Störfalldienst (Notruf 128) anrufen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Energie Burgenland AG: www.netzburgenland.at.

Foto: zVg von Energie Burgenland AG



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